Die Anmeldung in einer Schule erfolgt zentral über das Schulamt Südthüringen.  Die Sozialarbeiter der Caritas Region Südthüringen sind Ihnen bei der Registrierung gerne behilflich.

 – Ansprechpartnerin –

Caritas: Ivonne Remter

Tel.: 0157/52003009

Staatliches Schulamt Südthüringen
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl

Telefon – Fax – E-Mail

0 36 81 / 73 41 00
0 36 81 / 73 41 09
Poststelle.Suedthueringen@schulamt.thueringen.de

§ 17 ThürSchulG – Allgemeines zur Schulpflicht

(1) Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). Schulpflichtig im Sinne des Satzes 1 ist auch, wem auf Grund eines Asylantrags der Aufenthalt in Thüringen gestattet ist oder wer hier geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur ein Elternteil; die Schulpflicht beginnt drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. […]

(2) Die Schulpflicht gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.

(3) Die Schulpflicht kann an einer öffentlichen Schule oder an einer Ersatzschule außerhalb Thüringens erfüllt werden. Der Besuch einer Grundschule, einer Hauptschule, einer Förderschule oder einer Berufsschule außerhalb Thüringens zur Erfüllung der Schulpflicht ist nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts zulässig.

(4) Für jeden einzelnen aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen stellt der Schulleiter fest, in welche Klassenstufe der Grund- oder Regelschule, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums oder der Förderschule er einzuweisen ist; Einzelheiten zur Einweisung sowie der Eintritt in das Gymnasium und in die weiterführenden Schulformen der berufsbildenden Schulen werden durch Rechtsverordnung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums geregelt.

(5) Eine Befreiung von der Schulpflicht ist nicht möglich; über das Ruhen der Schulpflicht in Einzelfällen entscheidet das für den Wohnsitz des Schülers zuständige Schulamt auf der Grundlage von fachärztlichen und sonderpädagogischen Gutachten.

[…]

Quelle: www.landesrecht.thueringen.de

An den Meininger Regelschulen „Am Kiliansberg“ und „Schule am Pulverrasen“ werden in Kooperation mit dem Bildungsträger Meiningen e.V. Coachs mit den Schwerpunkten „Lernen“, „Persönlichkeitsentwicklung“ und „Integration“ etabliert, die mit Schülerinnen und Schülern im
Einzel- und Kleingruppencoaching arbeiten.

Oberste und gemeinsame Zielstellung aller beteiligten Akteure ist dabei die dauerhafte und nachhaltige Senkung des Anteils von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss in den beteiligten Schulen. Essentielle Erfolgsindikatoren sind dafür die aktive und regelmäßige Inanspruchnahme der Angebote der Coachs – wie beispielsweise Lernunterstützung, Individuelles Förderangebot in der Lernzeit Trainingsraummethode Einzel- und Kleingruppencoaching sowie die Verfestigung der Angebote im Schulalltag, einschließlich der mit den Lehrern gemeinsamen aufgestellten inhaltlichen Angebotsausgestaltung im Interesse der Schüler.

Im Mittelpunkt der Konzeption steht die individuelle, niederschwellige und ganzheitliche Arbeit im Interesse des (potentiell) gefährdeten Schülers in seinem Lebenskontext. Die Schülerinnen und Schüler sollen motiviert werden und den Sinn erkennen, warum es sich für sie lohnt, in die
Schule zu gehen.

Weiterhin unterstützt das Projekt Lehrer und Eltern mit dem Ziel, gemeinsam mit ihnen und den Schülern/Kindern die Schulzeit erfolgreich und mit Freude zu meistern.

Quelle: www.btm-mgn.de

„Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.“

Alle Informationen zur Jugendberufsagentur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen finden Sie hier

Jugendberufsagentur im Landkreis Schmalkalden-Meiningen