“Wir sichern uns die Heimat nicht durch den Ort, wo, sondern durch die Art, wie wir leben.”
Georg Baron von Örtzen
Gemeinschafts-unterkünfte
Unterkünfte, in denen neu ankommende Personen dauerhaft oder vorübergehend gemeinschaftlich wohnen, wenn sie von der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl unserem Landkreis zugewiesen werden.
Einzelunterbringung
Etwa 190 Personen sind in Einzelunterbringungen wohnhaft (Stand: 31.08.2019).
Sofern einzelne Wohnungen zur Verfügung stehen werden dort vorzugsweise gesundheitlich beeinträchtige Menschen oder Familien untergebracht.